Meldepflicht
Nicht-EU-Bürger müssen sich bei der Ausländerbehörde und dem Einwohnermeldeamt registrieren lassen.
Die Anmeldung ist innerhalb einer Woche vorzunehmen.
Was muss ich alles mitbringen für die Anmeldung?
Nationalausweis
Anmeldeformular
Als Nicht-EU-Bürger benötigst Du gegebenenfalls deine Heiratsurkunde beziehungsweise bei Kindern die Geburtsurkunde. Bei ausländischen Urkunden ist zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers erforderlich. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden. Wenn Du deinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden möchtest, nimm für alle Fälle etwas Bargeld mit.
Einwohnermeldeamt
Kundenzentrum Innenstadt
Laurenzplatz 1-3
50667 Köln
Öffentliche Verkehrsmittel
Haltestelle Heumarkt:
Stadtbahn-Linien: 1, 7, 8, 9
Haltestelle Dom/Hbf:
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12, S 13
DB-Verkehr
Haltestelle Rathaus:
Bus-Linie: 132
Haltestelle Gürzenichstraße:
Bus-Linie: 133
Öffnungszeiten
Ohne Termin:
Mo. 9.00 - 13.00 Uhr
Di. 9.00 - 13.00 Uhr
Mi. 9.00 - 13.00 Uhr
Do. 9.00 - 13.00 Uhr
Fr. 9.00 - 13.00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat 10.00 - 13.00 Uhr
Mit Termin:
Mit Termin steht Ihnen das Kundenzentrum auch von Mo-Fr von 13-19 Uhr offen. Termine kannst Du telefonisch vereinbaren.
Kontakt
Tel.: 0221 22 19 15 58
Fax: 0221 22 19 14 84
E-Mail: kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de
Zentrale Ausländerbehörde
Zentrale Ausländerbehörde
Blaubach 13
50667 Köln
Öffentliche Verkehrsmittel
Haltestelle Poststraße:
Stadtbahn-Linien 3, 4, 16 und 18
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 7:30 bis 14 Uhr
Freitag 7:30 bis 11 Uhr
Kontakt
Tel.: 0221 22 12 56 01
Fax: 0221 22 12 56 60
E-Mail: zabstadt-koeln.de